Hier: BfB Einschätzung zum B-Plan Nr. 1
Die Interbau GmbH als Eigentümer der Fläche im Geltungsbereich möchte nach Abriss der vorhandenen zwei Mehrfamilienhäuser, durch zwei Neubauten im Vorhaben- und Erschließungsplan ergänzen. Nach intensiven Beratungen zu den Bauplänen innerhalb der BfB Fraktion, sind wir zu folgenden Beschluss gekommen.
Die BfB trägt unter folgenden Einschränkungen das Bauvorhaben und der Nachverdichtung mit, weil dieses Bauvorhaben sich in die Umgebung des Quartiers einfügt.
1. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, wie im Beschluss durch die Ratsversammlung vom 12.12.2019 festgehalten, bis zu 30% der neu entstehenden Wohnungen im sogenannten „geförderten Wohnungsbau“ zu errichten.
2. Wir verweigern unsere Zustimmung, falls aus dem Bestand der alten bestehenden Baukörper am Parksee Wohnungen saniert werden, um die 30% für den geförderten Wohnungsbau zu Gunsten der Neubauten am Parkgrund auszugleichen.
3. Es wird durch die BfB keine Zustimmung geben, sollte der Vorhabenträger planen die obere Fläche des bestehenden Parkhauses im Geltungsbereich als Wohnraum zu bebauen.
4. Wir verlangen vom Vorhabenträger einen Stellplatzschlüssel von 1.3 bis 1.5 für PKW anzuwenden. Gerade in diesem Quartier ist die Parkplatzsituation sehr angespannt.
5. Ebenso verlangen wir eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen für Fahrräder.
6. Bedingt durch den Neubau muss der Vorhabenträger den Verlust von vorhandenen Grünflächen dementsprechend ausgleichen und neu begrünen.
Manfred Pfitzner, BfB Fraktion