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Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken in Schleswig-Holstein

Wir, die Wählervereinigung Bürger für Bürger (BfB), begrüßen die Entscheidung der S.H. Landesregierung von CDU, GRÜNE und FDP den Verkauf von Sylvester Knaller und Raketen usw. für den bevorstehenden Jahreswechsel zu untersagen. Das bedeutet, dass dieses Jahr, wie zum Jahreswechsel 2020/2021 auch, der Verkauf verboten ist.

In diesem Zusammenhang möchten wir aber klarstellen, dass sich die BfB in Zukunft nicht für ein generelles Verbot von Sylvester Knallerei ausspricht, dem Abbrennen von Feuerwerken zum Stadtfest oder im privaten Bereich zum Jahreswechsel stehen wir offen gegenüber.

Unser Anliegen ist primär das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zur Verkaufsförderung bei kommerziellen Verkaufsveranstaltungen zwischen Weihnachten und Sylvester zu untersagen, die immerhin bis zu ca. 90 Minuten dauerten. Viele Bürgerinnen und Bürger fühlten sich dadurch belästigt. Dazu hatten wir uns mit einem Schreiben an die Landesregierung S.H. gewandt, eben mit dem Ziel, dass solche Veranstaltungen wegen der unnötigen Lärmbelästigung nicht mehr zeitgemäß, und daher untersagt werden sollten. Allerdings gibt es hier keine eindeutige Handlungsweise für ein generelles Verbot.

Unser Faktionsvorsitzender, Herr Wolfgang Oldenburg, hat die Gespräche mit diesen zwei Schenefelder Unternehmen geführt, die in der Vergangenheit diese Verkaufsveranstaltungen durchführten. Hier wurde vereinbart sich im Herbst an einen runden Tisch (zusammen mit der Bürgermeisterin Frau Küchenhof) zu setzen um obige Problematik zu besprechen. Wir sind zuversichtlich durch dieses Gespräch eine positive Lösung für alle Beteiligten zu finden.



Wolfgang Oldenburg

Fraktionsvorsitzender „Bürger für Bürger“ (BfB)

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