Im Rahmen des Verkehrsentwicklungskonzeptes VEK 2035, wurde 2019 zusammen mit der Verkehrsaufsicht Pinneberg und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt durch das Abfahren einiger Straßen im Stadtgebiet nach Möglichkeiten für eventuelle Fahrradstrassen in Schenefeld gesucht.
Es wurden nach eingehenden Beratungen im Ausschuss folgende Straßen als Fahrradstraßen festgelegt.
Ebenholzweg, Blockberg in Abstimmung mit der Gemeinde Halstenbek, Blocksberger Moor, Königsbergerstraße Haus 44 - 56, Kreuzweg, Rosenweg / Tulpenweg, Mittelstraße, Efeuweg Höhe 6 - 16, Bogenstraße Höhe 110 -155, Eidelstedter Weg, Friedrich-Hebbel-Straße, In de Masch, Sülldorfer Weg, Holtkamp, Uetersener Weg.
Leider ist die Umsetzung durch die Verkehrsaufsicht Pinneberg immer noch nicht erfolgt.
Wir zeigen Ihnen hier auf, was im Allgemeinen unter Fahrradstraßen zu verstehen ist.
Dazu zitieren wir aus der StVO (Straßenverkehrsordnung) als Quellennachweis.
Fahrradstraßen dienen der Förderung der Attraktivität des Radverkehrs in städtischen Bereichen. Infolgedessen dürfen dort Radfahrer abweichend vom Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 nebeneinander fahren. Fahrradstraßen sind keine Trainingsstrecken für den Radsport. Auch Radrennfahrer unterliegen dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 Abs. 1) und dürfen nur mit angepasster Geschwindigkeit fahren. OLG Karlsruhe VRS 111,447 = NZV 2007,47= DAR 2007,98: max. 30 km/h). Fahrradstraßen stehen auch Fußgängern zur Verfügung, ohne dass es einer besonderen Beschilderung bedarf. Ist KFZ-Verkehr durch Zusatzzeichen zugelassen, darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden; erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit zu verringern. Für alle dort fahrenden Fahrzeuge (auch Radfahrer) gilt höchstens Tempo 30. Gehwege neben Fahrradstraßen dürfen auch von Radfahrern nicht benutzt werden; an Kreuzungen und Einmündungen gelten die Verkehrsregeln uneingeschränkt (Anl. 2 lfd. Nr. 23).
Die BfB hat sich an der Festlegung der in Frage kommenden Fahrradstraßen aktiv beteiligt. Daher stehen wir grundsätzlich für Fahrradstraßen im Stadtbild von Schenefeld. Davon, und das ist uns wichtig, bleiben Hauptstraßen ausgeschlossen. Ebenso hat sich die BfB gegen die Errichtung einer Fahrradstraße in der Lindenallee ausgesprochen. Der Grund ist: Falls die Fünf-Finger-Kreuzung neu gestaltet werden sollte, könnten Fahrzeuge aus der Lindenallee in Richtung Kreuzung nur nach rechts fahren, aber wer in die Lindenallee fahren möchte, muss den Umweg über Kibitzweg, Hauptstraße und Mühlendamm nehmen, um bei Friedrichshulde in die Lindenallee zugelangen.
Wir hoffen, dass wir hiermit deutlich machen konnten, wie Farradstraßen in der Praxis funktionieren.
Manfred Pfitzner BfB Fraktion